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  • Neuer AStA-Vorstand gewählt

    Neuer AStA-Vorstand gewählt

    Porträtfoto des neuen AStA Vorstands für 2026/27: von links nach rechts Sunny Marko Lorenz, Lea-Marie Lopau und Negin Amini.
    Der neue AStA Vorstand für 2026/27: von links nach rechts Sunny Marko Lorenz, Lea-Marie Lopau und Negin Amini.

    Auf der konstituierenden Sitzung des 84. Studierendenparlaments (StuPa) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurden am Montagabend, den 06.07.2026, neben einem neuen StuPa-Präsidium auch die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gewählt. Das Studierendenparlament wird in der Wahlperiode 2026/27 aus acht Listen gebildet und besteht aus 21 Sitzen.

    Den AStA-Vorstand für die Amtsperiode bis Juni 2027 bilden Lea-Marie Lopau, Sunny Marko Lorenz und Negin Amini.

    Lea (Politikwissenschaft/Soziologie) war bereits in der letzten Legislatur im AStA-Vorstand tätig und tritt nun ihre zweite Amtszeit an. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Arbeit liegt auf Chancengerechtigkeit im Studium sowie dem Abbau von Klassismus. Dabei spielt für sie auch die Erhöhung des Semesterbeitrags aufgrund der Verwaltungsgebühren eine zentrale Rolle.

    „Die Unterfinanzierung der Hochschulen bedeutet mehr als kaputte Heizungen im Winter und kein funktionierenden W-LAN auf dem Campus. Wenn Studierenden aufgrund von Unterfinanzierung zusätzlich 60 € pro Semester abverlangt werden, wird damit der Zugang zu Bildung wieder eine Frage des Geldbeutels“

    , kritisiert Lea.

    Sunny (Sprache & Variation/historische Musikwissenschaft und Dänisch/WiPo auf Lehramt) bringt bereits umfangreiche Erfahrung aus der studentischen Selbstverwaltung mit und war Referent für Familie und Campus sowie Referent für studentische Ehrenamtliche. Sein Schwerpunkt lag dabei auf der Förderung des studentischen Engagements. Darüber hinaus ist Sunny Gründer des studentischen Chors aCAUnion e.V. und engagiert sich auch dort im Vorstand. Als Head of Senior League der Debating Society Germany e.V. setzt er sich außerdem für die Förderung von Schülerinnen und Schülern im kultivierten Meinungsaustausch, für internationales Verständnis sowie politische Bildung ein.

    „Der Rückgang der studentischen Beteiligung betrifft alle Bereiche des universitären Lebens, sei es das kulturelle Leben am Campus, die Wiederbesetzung von Professuren oder die Hochschulpolitik. Es ist an der Zeit für mehr Sichtbarkeit dieser Strukturen zu sorgen und die Rahmenbedingungen für die Studierenden so zu gestalten, dass ein Engagement möglich wird“

    , sagt Sunny.

    Negin (Englisch/Geschichte auf Lehramt) möchte sich in ihrer Amtszeit besonders für einen offenen und sicheren Campus einsetzen. Für sie gehört eine klare Haltung gegen Rechtsextremismus und jede Form von Menschenfeindlichkeit zu den zentralen Aufgaben des AStA. Gleichzeitig möchte sie die Arbeit des AStA sichtbarer machen und den Austausch mit den Studierenden stärken. Berufliche Erfahrungen im Bildungsministerium, im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung sowie im Studierendenwerk haben ihr Einblicke in Verwaltungsabläufe und Hochschulstrukturen vermittelt.

    „Ein solidarisches Miteinander funktioniert nur, wenn wir laut werden. Wir müssen auf dem Campus eine klare, unmissverständliche Kante gegen rechts zeigen und aktiv für die Vielfalt unserer Studierendenschaft einstehen“

    , betont Negin.

    Der neue AStA Vorstand blickt mit großer Motivation auf die bevorstehende Amtszeit. Gemeinsam wollen die drei Vorstandsmitglieder die Interessen der Studierenden vertreten, den AStA als verlässliche Anlaufstelle stärken und sich für eine gerechte, vielfältige und lebendige Hochschule einsetzen.

  • Spendenaufruf: Universität Kiel trauert um Student Shreyash V. Chikate

    Spendenaufruf: Universität Kiel trauert um Student Shreyash V. Chikate

    Mit großer Bestürzung hat die Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) vom Tod ihres Studenten Shreyash V. Chikate erfahren. Durch einen tragischen Unfall verlor er sein Leben.

    Shreyash V. Chikate kam im Sommersemester 2026 aus Indien nach Kiel an die CAU, um den Masterstudiengang Quantitative Finance zu absolvieren. Unsere Gedanken sind in dieser schweren Zeit bei seiner Familie und allen, die ihn kannten.

    Das Präsidium und der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) der CAU sprechen der Familie von Shreyash V. Chikate im Namen der gesamten Universität ihr tiefstes Mitgefühl aus.

    Spendenaufruf

    Um die Familie bei der Deckung der Überführungskosten und dem Transport der persönlichen Gegenstände nach Indien zu unterstützen, nimmt der Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Kiel e.V. Spenden entgegen:

    Kontoinhaber: Verein zur Förderung ausländischer Studierender in Kiel e.V.
    IBAN: DE43 2105 0170 0025 0013 30
    BIC: NOLADE21KIE (Förde Sparkasse)
    Verwendungszweck: Donation Chikate

  • Wiederbesetzungssperre an Kieler Uni: AStA kritisiert Sparkurs der Landesregierung

    Wiederbesetzungssperre an Kieler Uni: AStA kritisiert Sparkurs der Landesregierung

    Die CAU zu Kiel besetzt bis zum Ende des Jahres keine freien und freiwerdenden Stellen. Grund dafür sind die Kürzungen im Grundhaushalt der Uni durch das Land Schleswig-Holstein – und schon wieder sind die wissenschaftlichen Nachwuchskräfte die Leidtragenden. Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der CAU kritisiert den Sparkurs der Landesregierung und die daraus folgende Wiederbesetzungssperre der Uni aufs Schärfste.

    Die Sparmaßnahmen an der Christian-Albrechts-Universität (CAU) zu Kiel gehen in die nächste Runde: Zuerst der stark kritisierte Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Semester zum Sommersemester 2026, jetzt tritt eine Wiederbesetzungssperre an der Uni in Kraft. Konkret bedeutet das: Wenn eine Stelle beispielsweise zum 01.04.2026 frei wird, kann sie erst zum 01.01.2027 neu besetzt werden. Begründet wird das Vorgehen durch die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Land Schleswig-Holstein für die Jahre 2026 bis 2029. In der Folge sieht sich die Kieler Universität mit massiven Haushaltskürzungen in ihrer Grundfinanzierung bei gleichzeitig steigenden Betriebs- und Personalkosten konfrontiert. Rund 8 Millionen Euro sollen durch die temporäre Personalmaßnahme eingespart werden.

    Auch die Europa-Universität Flensburg (EUF) sah sich im letzten Jahr zu einer Wiederbesetzungssperre gezwungen – die daraus resultierenden Konsequenzen lassen bereits erahnen, was die CAU erwarten kann: Neben spürbarem Qualitätsverlust der Lehrveranstaltungen durch überfüllte oder ausfallende Kurse kann die individuelle Betreuung von Studierenden nicht mehr gewährleistet werden. So wird dies vor allem zum Problem, wenn nicht ausreichend Betreuer*innen für Abschlussarbeiten verfügbar sind, weshalb sich das Studium unnötigerweise in die Länge zieht. Grundsätzlich ist die Auszahlung vom BAföG an die Regelstudienzeit gekoppelt. Im schlimmsten Fall stehen Studierende ohne Abschluss und ohne finanzielle Absicherung da.

    „Für Nachwuchswissenschaftler*innen heißt die fehlende Jobperspektive vor allem eins: Die CAU ist keine attraktive und zukunftssichere Arbeitgeberin mehr. Schleswig-Holstein büßt damit im Wettbewerb um die zentralen Wissenschaftsstandorte weiter ein“

    , betont Lea-Marie Lopau, Vorstand des AStA der CAU zu Kiel.

    Nicht nur Studium, Lehre und Forschung leiden unter der Sparmaßnahme, auch der technisch- administrative Dienst muss sich schwerwiegenden Hürden stellen: Kein neues Personal bedeutet, dass die gleiche beziehungsweise steigende Arbeitsbelastung auf weniger Schultern verteilt wird. Absehbare Konsequenzen sind überlastete Angestellte und hohe Krankenstände. Verwaltungsprozesse ziehen sich in die Länge, Studierende werden mit automatisierten Mails vertröstet – hauptsächlich mit Abwesenheitsnotizen.

    Für uns als Studierendenschaft wird deutlich, dass das Versprechen vom Verwaltungskostenbeitrag, einer Qualitäts- und Stabilitätssicherung der Hochschulen, nicht eingehalten wird. Die Landesregierung hält weiterhin am Kurs der chronischen Unterfinanzierung von Hochschulen fest. Damit bleibt unsere Forderung: Hochschulen müssen endlich vom Land ausfinanziert werden!

  • „Wir werden mit Anträgen überflutet“ – Studierendenschaft der CAU schlägt Alarm

    „Wir werden mit Anträgen überflutet“ – Studierendenschaft der CAU schlägt Alarm

    Der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der CAU verzeichnet einen neuen Rekord der Unterstützungsanträge (ehemals „Härtefallanträge“) für den Semesterbeitrag. Für das Wintersemester 2025/26 sind bereits 190 Anträge von Studierenden in finanziellen Notlagen eingegangen.

    Aus dem Härtefallfonds des AStA können sich Studierende, deren verfügbares Monatseinkommen unterhalb des BAföG-Bedarfssatzes zuzüglich des auf den Monat gerechneten Semesterticketpreises liegt (insgesamt 568,80 €), die Kosten für das Deutschland-Semesterticket erstatten lassen (derzeit 208,80 €). Die Studierenden können das Semesterticket in diesem Fall weiternutzen.

    Der AStA selbst ist durch das hohe Antragsaufkommen stark belastet, berichtet Vorstandsmitglied Lukas Drescher:

    „Die Antragszahlen haben sich seit letztem Jahr mehr als verdreifacht. Bis zum letzten Wintersemester waren es immer stabil 56 bis 59 Anträge, aber jetzt werden wir praktisch mit Unterstützungsanträgen überflutet. Es dauert im Durchschnitt 45 Minuten, um einen Antrag zu bearbeiten. Durch den sprunghaften Anstieg der Antragszahlen sind unsere beiden Sachberabeiter*innen vor massive Herausforderungen gestellt. Somit müssen die Studierenden in sozialen Notlagen länger auf die dringend benötigte Unterstützung warten.“

    Eine Einstellung des Angebots ist für den Kieler AStA keine Option:

    „Es gehört eigentlich nicht zu unseren Kernaufgaben, mit unseren Beiträgen die sozialen Härten der Studierenden auszugleichen, aber es ist uns wichtig, in Zeiten explodierender Kosten über unseren Erstattungsmechanismus ein stückweit zur Bildungsgerechtigkeit beizutragen“

    , erklärt Lea-Marie Lopau aus dem AStA-Vorstand.

    Für die nächsten Semester erwartet der AStA keine Verringerung der Antragszahlen. Auch durch den geplanten Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 60 € ist ein Semesterbeitrag von 400 € mittlerweile in Sichtweite. Das stellt den AStA insbesondere vor die Herausforderung, den Geldtopf ausreichend zu füllen, während die durch gestiegene Semesterbeiträge in soziale Notlagen gebrachten vermehrt Anträge stellen.

    Der AStA-Vorstand appelliert deshalb an die Landesregierung:

    „Sie treiben immer mehr von uns mit Ihrer Politik in die Armut. 400 € im Semester sind über 66 € im Monat. Stoppen Sie die Einführung des Verwaltungskostenbeitrags!“

    , fordert Lea-Marie Lopau.

    Der AStA der CAU und die schleswig-holsteinischen Studierendenschaften rufen daher am 04.12. um 12 Uhr zu einer Demonstration gegen den Verwaltungskostenbeitrag und Hochschulunterfinanzierung auf. Der Senat der CAU hat seinen Beschluss gegen den Verwaltungskostenbeitrag zuletzt im Juli bekräftigt. Ebenfalls zeigt sich der Senat besorgt über die finanzielle Zukunft der CAU und hat sich dem Demo-Aufruf gestern einstimmig angeschlossen.

    Weitere Informationen finden Sie unter keinmalzahlung60.sh/demo-kiel

    Anlage: Anzahl der Unterstützungsfondsanträge in den vergangenen Semestern

    SemesterEingegangenAngenommen
    SoSe245848
    WiSe24255945
    SoSe25123100
    WiSe2526*190 

    *Antragsfrist läuft bis 13.11.2025

  • Bildungsgerechtigkeit über die Schulzeit hinaus sichern

    Bildungsgerechtigkeit über die Schulzeit hinaus sichern

    Diese Pressemitteilung wurde von der Landesschüler*innenvertretung für die Gymnasien in Schleswig-Holstein gemeinsam mit dem AStA der CAU veröffentlicht.

    Mit dem offiziellen Semesterstart an der CAU Kiel werden jedes Jahr tausende junge Menschen auf ihrem akademischen Weg begrüßt. Für uns als Landesschüler:innenschülervertretung ist dieser Moment nicht nur ein feierlicher Auftakt, sondern auch Anlass für eine klare Forderung: Bildungsgerechtigkeit darf nicht mit dem Abitur enden.

    Schon während der Schulzeit kämpfen viele Schüler:innen mit finanziellen Belastungen. Dass diese mit dem Übergang an die Hochschule noch größer werden, ist ein unhaltbarer Zustand. Verwaltungsgebühren und andere Hürden können abschreckend wirken und gefährden den freien Zugang zu Bildung. Damit werden besonders diejenigen benachteiligt, die nicht aus finanzstarken Familien stammen.

    „Der Abbau finanzieller Hürden darf nicht mit dem Ende der Schulzeit enden. Bildungsgerechtigkeit muss für die gesamte akademische Laufbahn gelten.“

    Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, sicherzustellen, dass kein:e Schüler:in nach dem Abitur oder Fachabitur aus finanziellen Gründen von einem Studium ausgeschlossen wird. Echte Chancengerechtigkeit bedeutet, allen die Möglichkeit zu eröffnen, den gesamten akademischen Bildungsweg zu gehen – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.

    Chancengerechtigkeit muss im gesamten Bildungssystem gesichert werden. Die potentiell neuen Verwaltungsgebühren führen jedoch dazu, dass Studierende aus einkommensschwachen Familien deutlich häufiger vor der Entscheidung stehen, ob sie sich ein Studium überhaupt leisten können, denn die ohnehin hohen Kosten für ein Studium werden durch jede, auch vermeintlich „kleinere“, Erhöhung des Semesterbeitrags einen Schritt unrealistischer für große Teile der Jugend. Das verstärkt soziale Ungleichheiten, die im Übrigen auch schon in den weiterführenden Schulen ein Problemthema sind.

    Wer heute finanzielle Barrieren aufrechterhält oder sogar aufbaut, entscheidet indirekt darüber, wer morgen studieren darf. Das sehen wir als Landesschüler:innenvertretung als eine falschen Ansatz an das Gemeingut “Bildung.”

    Wir fordern daher die Ablehnung des Vorschlags von neuen Verwaltungsgebühren und den konsequenten Abbau aller Barrieren, die den Zugang zu einem Studium erschweren. Bildung ist ein Grundrecht und darf niemals zur Kostenfrage werden.

    Besonders alarmierend würde sich eine Erhöhung der Semesterbeiträge auf angehende Lehrkräfte auswirken. Schleswig-Holstein kämpft seit langer Zeit mit einem massiven Lehrkräftemangel, der ohne gezielte Förderung der Lehramtsstudiengänge kaum zu beheben sein wird. Verwaltungsgebühren und andere finanzielle Belastungen schrecken potenzielle Lehramtsstudierende zusätzlich ab oder führen dazu, dass sie ihr Studium auch aus finanzieller Sicht stärker hinterfragen müssen. Damit gefährden wir die Qualität und Zukunft unseres Bildungssystems doppelt: Zum einen fehlt es an Nachwuchs an den Schulen, zum anderen wird das Lehramtsstudium für viele junge Menschen zu einer finanziellen Belastungsprobe. Wenn Bildungspolitik langfristig gedacht werden soll, müssen wir genau hier ansetzen und den Zugang zum Lehramtsstudium attraktiver gestalten – nicht teurer.

    Verwaltungsgebühren stellen nicht nur ein soziales, sondern auch ein strukturelles Problem dar. In Zeiten, in denen Bundesländer um Studierende konkurrieren, schwächt jede zusätzliche Hürde die Attraktivität des Hochschulstandorts Schleswig-Holstein. Wer sich zwischen verschiedenen Universitäten entscheiden kann, wird sich für den Ort entscheiden, der faire Bedingungen und einen guten Lernstandort bietet – und nicht für den, der zusätzliche Kosten verursacht. Statt Studierende mit Gebühren zu belasten, sollte das Land in bessere Studienbedingungen investieren.

    Die Verantwortung für Bildungsgerechtigkeit endet nicht mit dem Verweis auf Haushaltszwänge. Bildung ist eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft – nicht ein Kostenfaktor, den es zu minimieren gilt. Wir appellieren daher an die Landesregierung, für eine sozial gerechte und zukunftsfähige Hochschulpolitik einzustehen. Verwaltungsgebühren, die Studierende zusätzlich belasten, widersprechen dem Grundgedanken der Bildungsgleichheit. Nur wenn wir allen jungen Menschen, unabhängig vom Einkommen, den Zugang zu hochwertiger Bildung ermöglichen, kann Schleswig-Holstein ein Land bleiben, das Chancen eröffnet, statt sie zu begrenzen.

    Eschel Ewert Landesschüler:innensprecher der Gymnasien in Schleswig-Holstein

  • Zahlen bitte – Land hat keine Berechnungsgrundlage für Verwaltungsgebühren an Hochschulen

    Zahlen bitte – Land hat keine Berechnungsgrundlage für Verwaltungsgebühren an Hochschulen

    Pünktlich zum neuen Schuljahr stellt das Bildungsministerium seine eigene Bildungslücke unter Beweis.

    Auch nach der Sommerpause beharrt das Bildungs- und Wissenschaftsministerium unter Führung von Dorit Stenke auf der Einführung von sozial unverträglichen Verwaltungsgebühren, ohne sich überhaupt einen Überblick über die bisherige Kostenentwicklung verschafft zu haben. „Für die Ermittlung der Höhe der [sic!] Verwaltungskostenbeitrags besteht darüber hinaus keine Relevanz vergangener Werte“, so das Ministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage des FDP-Fraktionsvorsitzenden Christopher Vogt (Drucksache 20/3536).

    „Die Regierung will die Studierenden im Blindflug zur Kasse bitten. Mit den 60 € pro Semester pro Studentin wird das Haushaltsloch lediglich provisorisch gestopft, ohne sich grundsätzlichen Verteilungsfragen zu stellen“

    , beanstandet Lea-Marie Lopau, Mitglied im AStA-Vorstand an der Uni Kiel.

    Ebenfalls zeigt sich die Regierung gänzlich unbeeindruckt von den absehbaren realen Kürzungen bei den Hochschulen. Das Ministerium rechnet weiterhin mit stabil hohen Einnahmen durch die Zahlungen der Studierenden, die sie den Hochschulen pauschal streichen. Dabei lässt es die bereits seit Jahren kontinuierlich sinkenden Studierendenzahlen sowie den leeren Abiturjahrgang 2026 infolge der Rückabwicklung von G8 völlig außer Acht, indem die Studierendenzahlen zwischen 2022 und 2029 als konstant angesehen werden.

    „Anstatt gemeinsam mit den Hochschulen an der Reduzierung von Verwaltungskosten zu arbeiten, beispielsweise durch die verstärkte Förderung digitaler Verwaltungsprozesse, verschließt die Landesregierung die Augen und ordnet pauschale Sparmaßnahmen an“

    , kritisiert AStA-Vorstandsmitglied Lukas Drescher.

    Das Land sieht sich hier jedoch ebenfalls nicht in der Verantwortung, effektiv zu unterstützen: „Die Prozesse liegen in der Verantwortung der jeweiligen Hochschule.“

    Über all dem schweben die Verhandlungen über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen für die schleswig-holsteinischen Hochschulen. Aus diesen Verhandlungen werden die Hochschulen zähneknirschend mit realen Kürzungen hinausgehen. Insbesondere die CAU wird unter dem neuen Verteilungsschlüssel leiden, da dieser die Lehrkräfteausbildung explizit bestraft. Woher die hierzulande dringend benötigten Lehrkräfte kommen sollen, bleibt fraglich.

  • Stellungnahme zum Grundrecht auf Bildung

    Stellungnahme zum Grundrecht auf Bildung

    Der AStA hat sich auf seiner ersten Sitzung in der neuen Amtsperiode am 10.07.2025 der folgenden Stellungnahme des 82. Studierendenparlaments vom 16.06.2025 angeschlossen:

    Der freie und gleiche Zugang zu Bildung ist ein Grund- und Menschenrecht. So steht es auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

    „Jeder hat das Recht auf Bildung. […] Der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.“

    Dieses Ideal, für das auch wir uns mit aller Macht einsetzen, ist jedoch in Gefahr. Mit auf zu niedrigem Niveau stagnierenden BAFöG-Bedarfssätzen und immer weiter steigenden Semesterbeiträgen zeichnet sich eine gefährliche Entwicklung ab: Das Studium droht, erneut zu einem Luxus zu werden (und ist es zum Teil bereits geworden), den sich nicht alle leisten können. In diesem Fall zählt weniger das eigene Können als die finanziellen Ressourcen, sei es auf dem eigenen Konto oder denen von Verwandten.

    Als ursächlich hierfür erachten wir einen mangelnden Stellenwert von (Hochschul‑)Bildung in der Politik und Gesellschaft. Während stets davon gesprochen wird, dass Studieren für alle unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglich sein muss, wird diesem Ideal auf Bundes- und Landesebene aktiv entgegengearbeitet:

    Landesebene: Semesterbeiträge, Verwaltungsgebühren und Hochschulfinanzierung

    Auf Landesebene sorgen schon seit Längerem die stetig steigenden Semesterbeiträge für Unmut unter den Studierenden. Ein wesentlicher Faktor, der außerhalb der direkten Kontrolle der Studierenden liegt, sind hierbei die Beiträge an das Studierendenwerk. Traditionell wurde das Studierendenwerk zu großen Teilen aus Landesmitteln finanziert und die Studierenden mussten nur einen kleinen Anteil an der Ausfinanzierung des Studierendenwerks leisten. Inzwischen jedoch stagnieren die Zuschüsse aus der Landeskasse und Kostensteigerungen müssen über die Beiträge der Studierenden ausgeglichen werden. Selbst die häufig angepriesene Erhöhung der Zuschüsse um 1,1 Millionen Euro im Jahr 2023 ist in diesem Kontext nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Nur knapp über 20 Prozent der Mittel des Studierendenwerks stammen aus Landeszuschüssen. Abgesehen davon reichen die aktuell zur Verfügung stehenden Finanzmittel nicht ansatzweise aus, um den allein in den Mensen des Studierendenwerks seit Jahren bestehenden Sanierungsstau abzubauen.

    Als wäre das nicht schon genug, sollen die Studierenden über den sogenannten „Verwaltungskostenbeitrag“ auch für die Hochschulfinanzierung zur Kasse gebeten werden. Was klingt, als sollen sich Studierende nun mit einem angemessenen Anteil an den in der durch sie anfallenden Kosten in der Universitätsverwaltung beteiligen, ist in Wahrheit ein einfacher buchhalterischer Trick, um ein drohendes Haushaltsloch zu stopfen: Auf Basis der Studierendenzahlen aus dem Wintersemester 2022/23 wird ein Beitrag berechnet, der in seiner Gesamthöhe den zu senkenden Ausgaben entspricht. Dieses Geld fließt an die Universitäten, während die Finanzierung aus Landesmitteln in gleichem Umfang reduziert wird.

    Blöd nur: Weil die Studierendenzahl seit 2022 gesunken ist, fallen die Einnahmen aus dem Verwaltungskostenbeitrag geringer aus als die vorgesehenen Kürzungen der Landesmittel. Studierende sollen also für finanziell schlechter ausgestattete Hochschulen draufzahlen.

    Aber es kommt noch schlimmer: Das Land Schleswig-Holstein plant mit den neuen Ziel- und Leistungsvereinbarungen eine Reform des Verteilungsschlüssels für die Hochschulfinanzierung. Hochschulen wie unsere ohnehin bröckelnde und unterbesetzte Universität drohen noch weiter auszubluten, während andere Hochschulen finanziell profitieren würden. Bei diesem Nullsummenspiel mit zu knappen Ressourcen drängt sich der Gedanke auf, dass die Hochschulen gegeneinander ausgespielt werden sollen.

    Als Studierendenschaft bekennen wir uns solidarisch mit allen Angehörigen der Schleswig-Holsteinischen Hochschulen. Wir erklären uns bereit, unseren Anteil an koordinierten Protest- und Gegenmaßnahmen, wie z.B. Streiks, gegen die immer weiter fortschreitende Unterfinanzierung unserer Hochschulen zu leisten.

    Bundesebene: Deutschland-Semesterticket und BAföG

    Auch auf Bundesebene sieht es nicht besser aus. Ein weiterer Faktor, der ab dem Wintersemester 2025/26 zu einer Steigerung des Semesterbeitrags führen wird, ist der gestiegene Preis des Deutschland-Semestertickets. Da dieser an den Preis des regulären Deutschlandtickets gekoppelt ist, schlagen Preiserhöhungen an dieser Stelle unmittelbar auf den Semesterbeitrag durch. Trotz der gestiegenen Kosten handelt es sich beim Deutschland-Semesterticket bisher noch um die preis-leistungstechnisch günstigste Lösung, Studierenden den Zugang zum ÖPNV zu ermöglichen – das landesweite Ticket wäre teurer und ein Ticket nur für Kiel bloß geringfügig billiger. Und das, obwohl das Deutschlandticket als Landes-Jobticket weniger kostet. Wir fordern daher eindrücklich dazu auf, den Preis für das Deutschland-(Semester-)Ticket nicht weiter zu erhöhen.

    Bleibt noch ein letzter Rettungsanker für finanziell nicht privilegierte Studierende – das BAföG. Über die genaue Ausgestaltung und die Probleme in der Umsetzung (z.B. nötige Nachweise, Bearbeitungsdauer, etc.) lässt sich trefflich streiten, aber das Grundproblem liegt woanders.

    Die Grundidee klingt stimmig: Finanziell schwächer gestellten Studierenden aus nicht wohlhabenden Haushalten soll mittels staatlicher Unterstützung dennoch ein Studium ermöglicht werden. Doch wie bereits thematisiert, scheint offenbar kein politisches Interesse an einer auskömmlichen, im besten Falle elternunabhängigen, staatlichen Studienfinanzierung zu bestehen. Schlimmer noch: Selbst das Bundesverfassungsgericht scheint der Auffassung zu sein, dass Studierende sich freiwillig für ein Leben unter dem Existenzminimum entscheiden und doch bitte arbeiten gehen sollen, wenn ihnen das Geld nicht reicht. Dass potentiell Studierende damit gezwungen sind, unterqualifizierte und schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen, wird dabei gänzlich unterschlagen. Schwer zu glauben? Steht aber so im Beschluss vom 23.09.2024, Az. 1 BvL 9/21:

    „Es berührt nicht die Menschenwürde, wenn eine Hochschulausbildung wegen fehlender Mittel nicht möglich ist und zur Vermeidung von Bedürftigkeit einer existenzsichernden Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nachgegangen werden muss. Soweit mittellose Zugangsberechtigte tatsächlich und rechtlich nicht in der Lage sind, eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder Hilfebedürftigkeit auf andere Weise zu vermeiden, haben sie wie alle Menschen, die ihre Existenz nicht selbst sichern können, Anspruch auf die zur Aufrechterhaltung eines menschenwürdigen Daseins unabdingbar notwendigen Leistungen. Diese Leistungen sind dann jedoch nicht dazu bestimmt, eine angestrebte oder begonnene Hochschulausbildung zu ermöglichen, sondern dienen allein der Bewältigung der existenzgefährdenden Notlage. Dementsprechend endet der verfassungsrechtliche Gewährleistungsanspruch, sobald eine Möglichkeit zur unmittelbaren Selbsthilfe tatsächlich eröffnet ist, auch wenn dies den Verzicht auf eine Hochschulausbildung zur Folge hat.“

    Unsere Forderung: Konsequentes Handeln

    Politik sollte ehrlich sein. Politisches Handeln sollte konsequent sein. Da man sich in der Politik scheinbar einig ist, dass Bildungs- und Chancengerechtigkeit erstrebenswerte Ziele sind, fordern wir:

    Lösen Sie Ihr Versprechen von Bildungsgerechtigkeit ein. Nehmen Sie die nötigen tiefgreifenden Reformen in Angriff und stellen Sie die Mittel dafür bereit. Senken Sie den Preis für das Deutschland-Semesterticket mindestens auf den des Landes-Jobtickets oder gestatten Sie uns die freie Nutzung des ÖPNV. Beschleunigen und finanzieren Sie dringend notwendige Baumaßnahmen an den Liegenschaften der Hochschulen. Ermöglichen Sie entsprechende Personalausgaben, um der Unterbesetzung auf allen Ebenen der Universität entgegenzuwirken. Finanzieren Sie das Studierendenwerk vernünftig aus und führen Sie eine allgemeine, elternunabhängige Studienfinanzierung ein. Machen Sie höhere Bildung zu einem Allgemeingut in unserer Bildungsgesellschaft.

    Wir können unsere Hochschulen nicht länger vernachlässigen. Sie haben es in der Hand.

  • Neuer AStA-Vorstand für 2025/26 gewählt

    Neuer AStA-Vorstand für 2025/26 gewählt

    Auf der konstituierenden Sitzung des 83. Studierendenparlaments (StuPa) der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel wurden am Donnerstagabend, den 03.07.2025, neben einem neuen StuPa-Präsidium auch die Mitglieder des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) gewählt. Das Studierendenparlament wird in der Wahlperiode 2025/26 aus acht Listen gebildet und besteht aus 21 Sitzen.

    Den AStA-Vorstand für die Amtsperiode bis Juni 2026 bilden Lukas Drescher (Die Fachschaften x UDP), Fritz Herkenhoff (CampusGrüne) und Lea-Marie Lopau (Perspektive Links).

    Der neue AStA-Vorstand: Fritz Herkenhoff, Lea-Marie Lopau und Lukas Drescher (von links nach rechts)

    Lukas (Bachelor Informatik) war in der letzten Legislatur für das Infrastruktur-Referat zuständig und hat sich für die Themen Außenarbeitsplätze und Stadtbahnplanung eingesetzt. Im Vorstand möchte sich Lukas unter anderem auf die Stärkung der Öffentlichkeitsarbeit konzentrieren, um die Arbeit des AStA an die breite Studierendenschaft heranzutragen.

    „Gerade in diesen turbulenten Zeiten müssen wir als Studierende zusammenhalten, um unsere Interessen gegenüber der Universität und der Landespolitik zu verteidigen,“

    verdeutlicht Lukas.

    Fritz (Master Economics) hat in der letzten Amtsperiode bereits Vorstandserfahrung gesammelt und einiges in und um die Studierendenschaft bewegen können. Die Unterfinanzierung von Hochschulen sowie die geplante Einführung der Verwaltungsgebühr stehen dabei im Zentrum seiner Arbeit.

    „Die Verwaltungsgebühren sind eine zentrale politische Frage. Studierende werden so aus dem Studium gedrängt, um den Landeshaushalt zu schönen. Wenn die Verwaltungsgebühren einmal eingeführt sind, werden wir diese lange nicht mehr los,“

    betont Fritz.

    Lea (Bachelor Politikwissenschaft/Soziologie) engagierte sich im AStA bereits für studentische Interessen in Bezug auf politische Bildung. Chancengerechtigkeit und Klassismus im Studium waren dabei nur einige Thematiken, mit denen sie sich beschäftigte. Neben Bildungsgerechtigkeit ist Lea die Verfügbarkeit von studentischem Wohnraum wichtig.

    „Ohne bezahlbaren Wohnraum kann keine echte Chancengleichheit entstehen. Studierende investieren Zeit, Geld und Engagement in ihre Ausbildung – der Staat muss endlich in Wohnraum für sie investieren,“

    kritisiert Lea.

    Die Drei sind hochmotiviert, das Amt des AStA-Vorstands ausüben zu dürfen und freuen sich auf die kommende Amtsperiode.

  • Stellungnahme zur Forderung nach einem AfD-Parteiverbot

    Stellungnahme zur Forderung nach einem AfD-Parteiverbot

    AfD-Verbot jetzt!

    Mit großer Sorge blicken wir dieser Tage nach Berlin, wo die „Alternative für Deutschland“ (AfD) mit über 24 Prozent der Sitze im neuen Bundestag vertreten ist.1

    Bildungs- und Wissenschaftspolitik

    Die AfD verfolgt unter anderem eine wissenschaftsfeindliche Politik. So schreibt sie in ihrem Grundsatzprogramm zwar, dass sie sie für das Humboldt’sche Bildungsideal und eine Wissenschaft „frei von ideologischen Zwängen“ einsetze2, wobei die AfD extrem kapitalistisch, gewerkschaftsfeindlich, rückschrittlich familienorientiert, damit einhergehend frauenfeindlich und in Teilen fundamental christlich-religiös ist.3

    Auch das Humboldt’sche Bildungsideal selbst sollte nicht unkritisch gesehen werden. Unter der Federführung Humboldts entstand das dreigliedrige Schulsystem, das der Reproduktion der Eliten dienen sollte. Gleichzeitig widerspricht das Humboldt’sche Bildungsideal dem humanistischen Bildungsideal, dass Bildung nicht mit Berufsausbildung vermischt werden soll. Die AfD sieht Bildung als Mittel zum wirtschaftlichen Zweck. Wenn sich die AfD auf das Humboldt’sche Bildungsideal bezieht, scheint ein elitenförderndes Bildungsverständnis im Vordergrund zu stehen.4

    Darüber hinaus fordert die AfD eine Rückkehr zu Diplom, Magister und Staatsexamen und spricht sich gegen die Bologna-Reform aus.5 Eine Kritik am derzeitigen Bachelor-Master System ist durchaus berechtigt. Jedoch sollten aus emanzipatorischer Perspektive dabei Aspekte wie eine individuelle Studienplanung oder die Klausurenflut im Vordergrund stehen; sollte wissenschaftliche Bildung gefordert werden, anstatt eine mangelnde Verwertbarkeit der Abschlüsse am Arbeitsmarkt anzuprangern.6 Ein Bachelor oder Master beschreibt heute bis ins kleinste Detail, was die Leute studiert haben und berechtigt damit Absolvent*innen, sich ohne große Genehmigungsverfahren auf Stellen im europäischen Ausland zu bewerben.7

    Zusätzlich sollen Hochschulen das Recht erhalten, Bewerber*innen nach eigenen Kriterien auszuwählen8, und es sollen Studiengebühren für Studierende aus Nicht-EU Staaten, wie es sie bereits in Bayern gibt, erhoben werden.9 Die Forderung der AfD nach Studiengebühren hat wenig mit der von ihr beschriebenen Angst vor einem gesunkenen Niveau gemein, sondern folgt eher dem Versuch, eine mehrgliedrige und sozial ungerechte Bildungslandschaft zu erhalten.10 Dabei ist die Studiengebührenfreiheit ein wichtiger Pull-Faktor für deutsche Hochschulen. Die Einführung von Studiengebühren hätte zur Folge, dass bestehende Auslastungsprobleme, insbesondere in den von der AfD hochgepriesen Ingenieurswissenschaften, weiter verschärft werden würden.11

    Die Bildungspolitik der AfD bedeutet den Einstieg in die Provinzialisierung des deutschen Hochschul- und Wissenschaftssystems. Für ein global verflochtenes Deutschland, dessen Wirtschaft auf Export setzt, wäre eine solche Renationalisierung schädlich.

    Die AfD fordert in ihrem Programm zudem eine grundsätzliche Abschaffung von Gender-Forschung sowie den „Wildwuchs an Studienfächern in Geistes- und Sozialwissenschaften kritisch auf Wissenschaftlichkeit zu prüfen“.12

    Dabei gibt es für die Existenz von Gender-Studies inhaltliche Gründe (beispielsweise Erforschung des Gender-Pay-Gaps). Geschlechterforschung wird die Wissenschaftlichkeit abgesprochen. Die AfD bietet aber keine Transparenz, was (eigene) Kriterien zur Wissenschaftlichkeit anbelangt. Die AfD ignoriert bewusst die Vielfalt und die Interdisziplinarität geschlechtertheoretischer Forschungsansätze. Diese Ablehnung der Gender Studies seitens der AfD und die Forderung nach ihrer Abschaffung muss in einem breiteren antifeministischen und wissenschaftsfeindlichen Kontext betrachtet werden.13

    Des Weiteren unterstellt die AfD dem Landesbeauftragten für politische Bildung, ebendiese und die Erinnerungskultur einseitig zu gestalten, eine „unselige Fokussierung auf sachfremde Ideologieprojekte wie Gender, Klima oder Massenmigration“ und fordert stattdessen „echte Ausgewogenheit in der politischen Bildung“.14

    Die AfD-nahe Desiderius Erasmus Stiftung ermöglicht dagegen politische Bildungsarbeit, Studien und die finanzielle Unterstützung auch extrem rechter Studierender und Promovierender.15

    Allgemeine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung

    Die AfD fordert eine Beschneidung der Sozialsysteme und eine stark marktorientierte Steuer-, Sozial- und Wirtschaftspolitik.16 Die Wähler*innen der AfD wären von den Folgen der angestrebten Steuer-, Wirtschafts- und Sozialpolitik selbst negativ betroffen.17

    Die AfD ist gegen Schwangerschaftsabbrüche und spricht Frauen das Recht ab, selbst über ihren Körper zu entscheiden.18 Darüber hinaus leugnet oder bagatellisiert die AfD eine strukturelle Benachteiligung der Frau gegenüber dem Mann, wie z.B. geringerer Lohn für gleiche Arbeit.19 Die AfD thematisiert Gewalt gegen Frauen nicht in ihren Wahlprogrammen und instrumentalisiert geschlechtsspezifische Gewalt, um gegen Muslime und Geflüchtete zu hetzen.20 Sie fordert zudem die Streichung von LGBTQI*-Themen aus den Schullehrplänen.21

    Die AfD hat kein Interesse an demokratischen Prozessen und hindert diese aktiv, siehe z.B. in Thüringen: Der AfD-Alterspräsident weigerte sich, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen. Die AfD wollte den Eklat.22,23

    Eine Möglichkeit der Gefahr zu begegnen, die durch die AfD für die freiheitliche demokratische Grundordnung ausgeht, ist ein Parteiverbot. Auch wenn ein Parteiverbot rechtsextremes Gedankengut nicht verbieten kann, so würde es doch den Risiken begegnen, die von der Existenz der AfD mit ihren verbandsmäßigen Wirkungsmöglichkeiten ausgehen.24 Es würde den Machtzuwachs der Partei stoppen, die organisierte Verbreitung ihres rechtsextremen Gedankenguts schwächen und letztendlich die durch sie ausgehende Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung abwenden.25 Die Voraussetzungen für ein AfD-Parteiverbot sehen wir als gegeben an.26

    Vor diesem Hintergrund halten wir die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD nicht nur für legitim, sondern für dringend geboten. Wir rufen Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung auf, ein solches Verfahren einzuleiten.

    1. Siehe https://bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/gewaehlte.html, abgerufen am 17.03.2025 ↩︎
    2. AfD Grundsatzprogramm, Seite 52, abgerufen am 13.12.2024: https://www.afd.de/grundsatzprogramm/#8 ↩︎
    3. Blickpunkt-wiso.de ↩︎
    4. Blickpunkt-wiso.de ↩︎
    5. Afd-sh.de, Programm zur Landtagswahl 2022, S. 59 ↩︎
    6. Blickpunkt-wiso.de ↩︎
    7. wiwo.de ↩︎
    8. Afd-sh.de, Programm zur Landtagswahl 2022, S. 62 ↩︎
    9. Afdbundestag.de (Michael Kaufmann: Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer beseitigen Fehlanreize) ↩︎
    10. Blickpunkt-wiso.de ↩︎
    11. Wiwo.de ↩︎
    12. Afd-sh.de, Programm zur Landtagswahl 2022, S. 60 ↩︎
    13. Beljan, 2024: S: 118 ↩︎
    14. AfD-sh.de, Programm zur Landtagswahl 2022, S. 63 ↩︎
    15. Nd-aktuell.de, 2022 „Es geht um echte Zerstörung“ ↩︎
    16. Siehe https://www.diw.de/de/diw_01.c.879742.de/publikaWonen/diw_aktuell/2023_0088/das_afd-paradox die_hauptleidtragenden_der_afd-poliWk_waeren_ihre_eigenen_waehler_innen.html, abgerufen am 20.03.2025 ↩︎
    17. Ebd. ↩︎
    18. Ebd. ↩︎
    19. Ebd. ↩︎
    20. Aufstehen gegen Rassismus. AfD-Faktencheck. https://www.aufstehen-gegen-rassismus.de/fakten-afd-versprechen/, abgerufen am 20.03.2025 ↩︎
    21. Ebd. ↩︎
    22. Siehe https://verfassungsblog.de/demokratische-diskontinuitat/, zuletzt abgerufen am 24.03.2025 ↩︎
    23. Siehe https://live.thltcloud.de/Veranstaltung/Plenarsitzung_2024_1/20240926, zuletzt abgerufen am 24.03.2025 ↩︎
    24. Cremer, H. (2023). Warum die AfD verboten werden könnte: Empfehlungen an Staat und Politik. (Analyse / Deutsches Institut für Menschenrechte). Berlin: Deutsches Institut für Menschenrechte. https://nbn-resolving.org/urn:nbn:de:0168-ssoar-86869-1 ↩︎
    25. Ebd. ↩︎
    26. Ebd. ↩︎
  • Studis brauchen die Stadtbahn!

    Studis brauchen die Stadtbahn!

    Der AStA (Allgemeiner Studierendenausschuss) begrüßt den Start der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Inbetriebnahmestufe 1 (IBS 1) der geplanten Kieler Stadtbahn. Besonders lobend hervorzuheben ist die bisher erfolgreich verlaufende Planungsbeschleunigung. Die ist auch dringend notwendig, denn schon jetzt gerät das Busnetz am Campus und im weiteren Bereich der geplanten IBS 1 regelmäßig an seine Grenzen. Studierende, von denen über ein Drittel den ÖPNV für die Anreise zum Campus nutzt (Stand 2022), sind hiervon besonders betroffen. Eine Stadtbahn ist die einzig realistische Lösung, um diese Kapazitätsprobleme, auch mit Blick auf die stärkere Verlagerung des Verkehrs vom Auto hin zum ÖPNV, langfristig zu lösen.


    In diesem Sinne stößt der fehlende Rückhalt von CDU, Steuerzahlerbund und der Initiative „Grünes Kiel ohne Stadtbahn“ in der Studierendenschaft auf großes Unverständnis. Wo Gegner*innen der Stadtbahn zu Unrecht graue Stadtstraßen mit Autos, Spinnennetzen aus Oberleitungen und einer Stadtbahn in der Mitte befürchten, werden tatsächlich lebenswerte Stadtlandschaften geschaffen, die den Menschen statt PKWs den Vorrang einräumen. Angesichts der akuten Probleme und des enormen Potentials der Stadtbahn für den Campus und die Stadtentwicklung darf das Projekt trotz des sich formierenden Widerstands nicht ins Stocken geraten.

    „Der Gedanke, dass Elektrobusse im Vergleich zur Stadtbahn die günstigere, sauberere und genauso komfortable Mobilitätslösung wären, ist absolut unrealistisch“,

    sagt Laura Falk, Mitglied des AStA-Vorstands.

    Der AStA hält es weiterhin für geboten, die Olshausenstraße zusätzlich zum Bau der Stadtbahn von einer Kreisstraße zur Gemeindestraße umzuwidmen. Nur so kann der Durchgangsverkehr effektiv beschränkt werden, damit die Olshausenstraße von einem trennenden zu einem verbindenden Element des Campus werden kann. Der AStA fordert das Präsidium der CAU erneut dazu auf, im Interesse ihrer größten Statusgruppe – der Studierenden – für eine hochwertige und nachhaltige Campusentwicklung einzutreten.

    „Bei der Campusgestaltung müssen die Interessen Studierender gleichberechtigt berücksichtigt werden. Deshalb fordern wir eine aktivere Einbindung in den Prozess“,

    ergänzt Lukas Drescher, Referentin für Infrastruktur des AStA.

  • Die Verwaltungsgebühren* sind keine Notwendigkeit, sondern eine aktive politische Entscheidung!

    Die Verwaltungsgebühren* sind keine Notwendigkeit, sondern eine aktive politische Entscheidung!

    Im Rahmen des Bundes-Investitionspakets wurden erhebliche Mittel freigegeben, die den Bundesländern zugutekommen sollen. Auch Schleswig-Holstein wird von dieser Maßnahme profitieren – ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag steht laut bisherigen für Investitionen in Infrastruktur. Nach dem gängigen Verteilungsschlüssel, dem sogenannten Königsberger Modell, könnten rund 280 Millionen Euro dem Land zur Verfügung stehen.

    Dieses Geld bietet eine wichtige Chance: Investitionen können gestärkt und Kürzungen zurückgenommen werden. Stattdessen hält die Finanzministerin jedoch am bisherigen Konsolidierungskurs fest und plant, den Sparkurs fortzuführen – mit einschneidenden Folgen, insbesondere für Studierende. Dabei sind diese schon jetzt überproportional von Armut betroffen und sozial benachteiligt. Die Verhinderung einer zusätzlichen Belastung dieser Gruppe wäre wichtig, um den Studienstandort SH attraktiv und bezahlbar zu halten – gerade vor dem Hintergrund der geplanten Kürzungen als Schleswig-Holsteins einziger Volluniversität.

    Während die genaue Höhe der Zuweisungen noch final geklärt wird, ist eines klar: Die bisherige Argumentation, dass ein Haushalt für die nächsten Jahre nur über drastische Sparmaßnahmen finanzierbar sei, ist nicht mehr gültig. Es ist Geld im System und dieses sollte nun auch den Gruppen zugutekommen, die bereits jetzt von den Preissteigerungen der letzten Jahre sind und in Zukunft wichtige Fachkräfte darstellen werden.

    „Das bisher genutzte Argument, dass das Zustandekommen eines Haushaltes nur durch harte Sparmaßnamen wie die Verwaltungsgebühren möglich wäre, ist hinfällig. 60€ Mehrbelastung für studierende ist kein Resultat der Haushaltslage, sondern eine aktive politische Entscheidung“

    sagt Laura Falk, Mitglied des AStA Vorstandes der CAU.

    Wir als Studierende fordern eine grundlegende Überprüfung der aktuellen Sparmaßnahmen – insbesondere der Verwaltungskostenbeiträge. Bildung ist ein öffentliches Gut, das unabhängig vom sozialen Hintergrund zugänglich sein soll. Studierende dürfen nicht zur Entlastung des Landeshaushalts herangezogen werden. Noch weniger sollten sie für eine Schönung von haushaltspolitischen Kennzahlen aufkommen müssen.

    *Wir verwenden hier den Begriff Verwaltungsgebühren. Mitgemeint ist hier der synonym verwendete Begriff Verwaltungskostenbeiträge.